Arbeitssicherheits-Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz
Möglichkeiten
- Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. §5 Arbeitssicherheitsgesetz
Sie erhalten umfassende Betreuung und Beratung gemäß §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
- Implementierung eines BMS Betriebs-Management-Systems
Auf der Grundlage eines bereitgestellten Handbuches Arbeitsschutz wird ein BMS vorgestellt und in Ihrem Unternehmen implementiert.
- Durchführung eines Unternehmens-Checks zum derzeitigen Organisationsstand
In einem zu vereinbarenden Zeitraum unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, -struktur wird der Organisationsstand analysiert. Das Unternehmen erhält ein Exposé mit Vorschlägen zur Herstellung eines behördensicheren Organisationsstandes.
- Regelmäßige Betreuung nach Ihren Möglichkeiten
- Folgeleistungen im Ergebnis des Unternehmenschecks
- Sonderleistungen
- jährliche Durchführung der Sachkundigenprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten sowie Attestierung der Unbedenklichkeit für den Spielbetrieb
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie weiterer prüfbedürftiger Einrichtungen
Erarbeitung eines gerichts- und behördensicheren Organisation- und Dokumentenstandes
Auch für Kommunen und andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.
Sie werden betreut durch:
Sicherheitsingenieur für Arbeitsschutz
Herr Hohmann
Telefon: (0 37 27) 6 20 40
Fragen zu unseren Betreuungsleistungen?
Auf Anfrage senden wir Ihnen gern weiteres Informationsmaterial.
Ausgewählte Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung
- Klarstellung der Verantwortung von Führungskräften für Arbeitssicherheit
- Übertragung von Unternehmerpflichten
- Information und Schulung von Führungskräften, Aufbau einer Arbeitsschutz-Infothek
- Aufbau einer betriebsspezifischen Sicherheitsorganisation, Auswahl und Bestellung der erforderlichen Fachkräfte, Sachkundigen und Beauftragten
- Betriebliche Beauftragung der Führer und Bediener bestimmter Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen
- Sofortmaßnahmen für außergewöhnliche Gefahrensituationen
- Erarbeitung von Alarmdokumenten
- Bereitstellung von Pflichtaushängen (u. a. Flucht- und Rettungsplan, Notfall- und Alarmplan)
- Ausarbeitung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- Durchführung der Bildschirmarbeitsplatzanalyse
- Analyse des Arbeitsunfallgeschehens
- Erstellung einer betriebsspezifischen Einstellungsunterweisung
- Bereitstellung von Kurzunterweisungen für Tätigkeiten, Anlagen und allg. Probleme
- Organisierung, aber auch Durchführung der Unterweisungstätigkeit
- Anlage des Gefahrstoffverzeichnisses
- Ausarbeitung und Bereitstellung von Gefahrstoffanweisungen
- Bereitstellung von Kurzunterweisungen
- Gewährleistung der Ersten Hilfe
- Gewährleistung des Brandschutzes
- Umsetzung der BGV A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
- Erfüllung der Prüfpflichten bezüglich der Anlagen usw.
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung
- Aufnahme von AU und Erstellung der Unfallanzeige
- Regelmäßige Anwesenheit im Unternehmen, ständige Erreichbarkeit
- Kurzbesuche bei außerplanmäßigem Bedarf und Kontrollen von Behörden
- Durchführung protokollierter Kontrollen in den Bereichen Maschinensicherheit, Brandschutz
- Regelmäßige Bereitstellung eines Mitteilungsblattes für Unternehmer und Führungskräfte
- Information und Schulung der Führungskräfte
- Bereitstellung aller erforderlichen Organisationsmittel
- Beratung bei der Planung von Anlagen, Arbeitsstätten und Gebäuden und der Einführung neuer Arbeitsverfahren usw.
Sie werden betreut durch:
Sicherheitsingenieur für Arbeitsschutz
Herr Hohmann
Telefon: (0 37 27) 6 20 40
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Auf Anfrage senden wir Ihnen gern weiteres Informationsmaterial.